Haus- und Schulordnung der Volksschule Sollenau
1. Der
Unterricht beginnt um 7 Uhr 30.
2. Das
Schulhaus wird um 7:15 Uhr für alle Schüler*innen geöffnet. Die
Schüler*innen betreten alleine, ohne Begleitung eines Erwachsenen das
Schulgebäude.
3. Bitte
halten oder parken Sie nicht direkt vor der Schule, um die Schüler*innen
aussteigen zu lassen. Benutzen Sie dafür den Parkplatz.
4. Die
Schüler*innen müssen rechtzeitig in die Schule kommen, sodass sie sich in Ruhe
auf den Unterricht vorbereiten können. Hausübungen werden in der Früh vor dem
Läuten abgegeben. Der Arbeitsplatz wird vorbereitet.
5. Die Möglichkeit zur Frühaufsicht besteht
nach einer schriftlichen Anmeldung von 7:00 Uhr bis 7:15 Uhr durch eine
Gemeindebedienstete. Gutes Benehmen der Schüler*innen ist erforderlich für die Frühaufsicht,
allenfalls kann diese widerrufen werden.
6. Die Aufsichtspflicht der Lehrer*innen
beginnt um 7:15 Uhr und endet, sobald die Schüler*innen das Schulhaus verlassen
haben.
7. Die Erziehungsberechtigten tragen die
Verantwortung für den Schulweg, sowie für den Aufenthalt vor dem Schulhaus.
8. Warten
Sie bitte vor der Schule auf Ihre Kinder. Im Vorraum warten lediglich die
Hortpädagog*innen auf die Schüler*innen.
9. Vorsprache
der Erziehungsberechtigten bitte nur nach telefonischer oder schriftlicher
Vereinbarung und außerhalb der Unterrichtszeit.
10. Auskünfte über die Schüler*innen erfolgen
ausschließlich bei Gesprächsterminen an Erziehungsberechtigte.
11. Fahrräder und Roller werden bei den Fahrradständern
oder unter dem Carport abgestellt.
12. Die Schule übernimmt keine Verantwortung
für abgestellte Roller oder Fahrräder.
13. Die Schüler*innen müssen in der Schule
anwesend sein und dürfen nicht unentschuldigt fehlen.
14. Das Fernbleiben vom Unterricht muss dem/r
jeweiligen Lehrer*in vor Unterrichtsbeginn bis 7:30 Uhr gemeldet werden.
15. Wir
verwenden Schoolfox als unser elektronisches Mitteilungsheft. Für
Krankmeldungen der Schüler und Schülerinnen soll eine Nachricht an die
Klassenlehrerin über Schoolfox geschickt werden. Die App muss regelmäßig
auf neue Nachrichten kontrolliert werden.
16. Turnbefreiungen sind mit
Begründung und Angabe des Zeitraumes schriftlich bekannt zu geben. Bei längerer
Befreiung kann ein ärztliches Attest verlangt werden.
17. Meldepflichtige
Krankheiten sind in der Direktion oder beim/bei der jeweiligen Klassenlehrer*in
sofort zu melden.
18. Arzttermine sollen nach
Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit geplant werden.
19. Für die Erlaubnis zum
Fernbleiben vom Unterricht muss ein schriftliches Ansuchen über die Direktion
gestellt werden. Ein Ausmaß von 5 Tagen während der gesamten Volksschulzeit
sollte nicht überschritten werden.
20. Veränderungen von
Familienverhältnissen (Heirat, Scheidung,…) als auch Änderungen von Adressen,
Telefonnummern und Mailadressen sind der Schule durch einen
Erziehungsberechtigten umgehend bekannt zu geben.
21. Leidet ein*e Schüler*in an
Beeinträchtigungen oder müssen regelmäßig Medikamente eingenommen werden,
informieren Sie bitte die Klassenlehrerin.
22. Jede*r Schüler*in hat
einen Platz in der Garderobe. Jacken werden aufgehängt, Straßenschuhe auf die
Ablage gestellt. Es wird auf Ordnung geachtet.
23. Im Schulhaus tragen die
Schüler*innen Hausschuhe, die nach dem Unterricht in ein eigenes Sackerl
gegeben werden. Dieses befindet sich in der Garderobe.
24. In der Klasse werden keine
Kopfbedeckungen wie Kapuzen, Kappen oder Hauben getragen.
25. Um jederzeit mit den
Schüler*innen in den Garten oder auf den Spielplatz gehen zu können, achten Sie
bitte auf wettergemäße Kleidung.
26. Für mitgebrachte Handys, Smartwatches,
Wertgegenstände und Spielsachen übernimmt die Schule keine Haftung.
27. Im Unterricht müssen
Smartphones und Smartwatches ausgeschaltet sein!
28. Gegenstände, die die
Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht mitgebracht
werden. Wenn dies doch der Fall ist, werden die Gegenstände den Schüler*innen
abgenommen und nach dem Unterricht wieder ausgehändigt. Im Wiederholungsfall
werden die Gegenstände den Erziehungsberechtigten persönlich übergeben.
29. Das Laufen im Schulhaus
ist verboten.
30. In den
Unterrichtsgegenständen Bewegung und Sport und Schwimmen ist das Tragen
geeigneter Sportkleidung wichtig. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Schwimmen: Handtuch,
Badehaube, Badeschlapfen, Badehose, Badeanzug
Bewegung und Sport:
Turngewand, Gymnastikpatschen oder barfuß.
31. Das Tragen von Schmuck
(Ohrringen, Ketten, Armbändern, Uhren) ist weder im Turnunterricht noch in
Schwimmunterricht erlaubt. Bitte an diesen Tagen keinen Schmuck tragen bzw.
schon zu Hause Ohrringe mit einem Leukoplast abkleben. Die Schule übernimmt
dafür keine Haftung.
32. Findet der
Schwimmunterricht in Randstunden statt, ist an kalten Tagen eine Kopfbedeckung
für den Heimweg mitzubringen.
33. Helmpflicht gilt bei
Sportarten im Freien: beim Rodeln, Eislaufen, Radfahren, Inlineskaten, Ski- und
Snowboardfahren. Zu beachten ist, dass mangelhafte oder nicht richtig passende
Schutzausrüstung Ursache für Verletzungen sein kann.
34. Brillen dürfen im Unterrichtsgegenstand
Bewegung und Sport nur dann getragen werden, wenn sie aus nicht splitterbarem
Material bestehen.
35. Schüler*innen, die aus
verschiedensten Gründen an den Unterrichtsgegenständen Bewegung und Sport oder
Schwimmen nicht teilnehmen können und diese Stunden auf Randstunden (die erste
Stunde oder letzte Stunde) fallen, dürfen nicht vorher entlassen werden oder
später in die Schule gebracht werden. Diese Schüler*innen werden in dieser Zeit
in der Schule beaufsichtigt.
36. Schüler*innen, die sich
für Freigegenstände oder unverbindliche Übungen angemeldet haben, sind
verpflichtet, regelmäßig daran teilzunehmen. Bei einem Fernbleiben ist eine
schriftliche Entschuldigung zu bringen.
37. Da am Nachmittag
Musikschulunterricht stattfindet, können vergessene Schulsachen nicht geholt
werden. 38. Geldbeträge, die in der
Schule zu bezahlen sind, werden möglichst genau abgezählt gebracht.
39. Die Schüler*innen haben
alle notwendigen Schulsachen mitzubringen und in einem ordentlichen Zustand zu
erhalten. Die Erziehungsberechtigten unterstützen dabei und achten darauf,
fehlende oder beschädigte Schulsachen alsbald zu ersetzen.
40. Alle Einrichtungen der
Schule sind schonend zu behandeln.
41. Die Toiletten sind
ordnungsgemäß zu benutzen. Es soll auf Sauberkeit geachtet werden.
42. In unserer Schule ist uns
der Umgangston zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen sehr wichtig. Das Grüßen ist
unverzichtbar. Die Wörter „Bitte“ und
„Danke“ und „Entschuldigung“ gehören dazu.
43. Wir legen großen Wert auf
Mülltrennung und Müllvermeidung. Wir trennen: Altpapier, Biomüll, Restmüll und Plastikmüll.
Wir bitten alle Eltern,
die Jausen der Schüler*innen in Jausenboxen mitzugeben und wiederverschliessbare
Trinkflaschen zu verwenden.
44. Es wird auch großen Wert
auf eine „gesunde“ Jause gelegt.
45. Bitte keine Softdrinks
(Eistee, Cola,…) mitgeben – wir sind eine Wasserschule.
46. Gefährdet ein*e Schüler*in
bei Lehrausgängen oder Wandertagen aufgrund des Verhaltens sich selbst oder
andere Schüler*innen, kann das Kind in Absprache mit der Schulleitung und den
Erziehungsberechtigten von Ausflügen ausgeschlossen werden.
47. Eine Teilnahme an
Schulveranstaltungen ist für Schüler*innen verpflichtend.
48. Die Schüler*innen müssen
von der Lehrperson vor dem Gebrauch von Maschinen und Geräten auf notwendige
Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam gemacht werden. Hält sich ein*e Schüler*in
nicht an die Vorschriften, wird das Kind ermahnt und bei weiterem Verstoß von
diesem Unterricht ausgeschlossen.
49. Alle Ereignisse, die die
Sicherheit der Schüler*innen gefährden, werden der Schulleitung gemeldet.
50. Im Katastrophenfall gibt
es Maßnahmen, die eine Gefährdung der Schüler*innen verhindern sollen.
51. Bei einem Fehlverhalten
eines*r Schüler*in werden folgende Erziehungsmittel angewendet: Aufforderung,
Zurechtweisung, Erteilung von Aufträgen zur Erfüllung versäumter Pflichten,
beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem Kind und den Erziehungsberechtigten,
Verwarnung.
52. Die Gemeinde stattet die Schüler*innen
jedes Schuljahr zu Schulbeginn mit einem Startpaket (Hefte, Zeichenpapier) aus.
Der weitere Bedarf an Heften bzw. Schulutensilien ist von Seiten der
Eltern/Erziehungsberechtigten rechtzeitig zu ergänzen oder anzukaufen.
Es geht nicht nebeneinander und schon gar nicht gegeneinander. Es geht nur miteinander.