1. Der Unterricht beginnt um 7 Uhr 30.

2. Das Schulhaus wird um 7:15 Uhr für alle Schüler*innen geöffnet. Die Schüler*innen betreten alleine, ohne Begleitung eines Erwachsenen das Schulgebäude.

3. Bitte halten oder parken Sie nicht direkt vor der Schule, um die Schüler*innen aussteigen zu lassen. Benutzen Sie dafür den Parkplatz.

4. Die Schüler*innen müssen rechtzeitig in die Schule kommen, sodass sie sich in Ruhe auf den Unterricht vorbereiten können. Hausübungen werden in der Früh vor dem Läuten abgegeben. Der Arbeitsplatz wird vorbereitet.

5. Die Möglichkeit zur Frühaufsicht besteht nach einer schriftlichen Anmeldung von 7:00 Uhr bis 7:15 Uhr durch eine Gemeindebedienstete. Gutes Benehmen der Schüler*innen ist erforderlich für die Frühaufsicht, allenfalls kann diese widerrufen werden.

6. Die Aufsichtspflicht der Lehrer*innen beginnt um 7:15 Uhr und endet, sobald die Schüler*innen das Schulhaus verlassen haben.

7. Die Erziehungsberechtigten tragen die Verantwortung für den Schulweg, sowie für den Aufenthalt vor dem Schulhaus.

8. Warten Sie bitte vor der Schule auf Ihre Kinder. Im Vorraum warten lediglich die Hortpädagog*innen auf die Schüler*innen.

9. Vorsprache der Erziehungsberechtigten bitte nur nach telefonischer oder schriftlicher Vereinbarung und außerhalb der Unterrichtszeit.

10. Auskünfte über die Schüler*innen erfolgen ausschließlich bei Gesprächsterminen an Erziehungsberechtigte.

11. Fahrräder und Roller werden bei den Fahrradständern oder unter dem Carport abgestellt.

12. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für abgestellte Roller oder Fahrräder.

13. Die Schüler*innen müssen in der Schule anwesend sein und dürfen nicht unentschuldigt fehlen.

14. Das Fernbleiben vom Unterricht muss dem/r jeweiligen Lehrer*in vor Unterrichtsbeginn bis 7:30 Uhr gemeldet werden. 

15. Wir verwenden Schoolfox als unser elektronisches Mitteilungsheft. Für Krankmeldungen der Schüler und Schülerinnen soll eine Nachricht an die Klassenlehrerin über Schoolfox geschickt werden. Die App muss regelmäßig auf neue Nachrichten kontrolliert werden.

16. Turnbefreiungen sind mit Begründung und Angabe des Zeitraumes schriftlich bekannt zu geben. Bei längerer Befreiung kann ein ärztliches Attest verlangt werden.

17. Meldepflichtige Krankheiten sind in der Direktion oder beim/bei der jeweiligen Klassenlehrer*in sofort zu melden. 

18. Arzttermine sollen nach Möglichkeit außerhalb der Unterrichtszeit geplant werden.

19. Für die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht muss ein schriftliches Ansuchen über die Direktion gestellt werden. Ein Ausmaß von 5 Tagen während der gesamten Volksschulzeit sollte nicht überschritten werden.

20. Veränderungen von Familienverhältnissen (Heirat, Scheidung,…) als auch Änderungen von Adressen, Telefonnummern und Mailadressen sind der Schule durch einen Erziehungsberechtigten umgehend bekannt zu geben. 

21. Leidet ein*e Schüler*in an Beeinträchtigungen oder müssen regelmäßig Medikamente eingenommen werden, informieren Sie bitte die Klassenlehrerin.

22. Jede*r Schüler*in hat einen Platz in der Garderobe. Jacken werden aufgehängt, Straßenschuhe auf die Ablage gestellt. Es wird auf Ordnung geachtet. 

23. Im Schulhaus tragen die Schüler*innen Hausschuhe, die nach dem Unterricht in ein eigenes Sackerl gegeben werden. Dieses befindet sich in der Garderobe.

24. In der Klasse werden keine Kopfbedeckungen wie Kapuzen, Kappen oder Hauben getragen.

25. Um jederzeit mit den Schüler*innen in den Garten oder auf den Spielplatz gehen zu können, achten Sie bitte auf wettergemäße Kleidung.

26. Für mitgebrachte Handys, Smartwatches, Wertgegenstände und Spielsachen übernimmt die Schule keine Haftung. 

27. Im Unterricht müssen Smartphones und Smartwatches ausgeschaltet sein!

28. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Unterricht stören, dürfen nicht mitgebracht werden. Wenn dies doch der Fall ist, werden die Gegenstände den Schüler*innen abgenommen und nach dem Unterricht wieder ausgehändigt. Im Wiederholungsfall werden die Gegenstände den Erziehungsberechtigten persönlich übergeben.

29. Das Laufen im Schulhaus ist verboten. 

30. In den Unterrichtsgegenständen Bewegung und Sport und Schwimmen ist das Tragen geeigneter Sportkleidung wichtig. Lange Haare müssen zusammengebunden werden. Schwimmen: Handtuch, Badehaube, Badeschlapfen, Badehose, Badeanzug   Bewegung und Sport: Turngewand, Gymnastikpatschen oder barfuß.

31. Das Tragen von Schmuck (Ohrringen, Ketten, Armbändern, Uhren) ist weder im Turnunterricht noch in Schwimmunterricht erlaubt. Bitte an diesen Tagen keinen Schmuck tragen bzw. schon zu Hause Ohrringe mit einem Leukoplast abkleben. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung.

32. Findet der Schwimmunterricht in Randstunden statt, ist an kalten Tagen eine Kopfbedeckung für den Heimweg mitzubringen.

33. Helmpflicht gilt bei Sportarten im Freien: beim Rodeln, Eislaufen, Radfahren, Inlineskaten, Ski- und Snowboardfahren. Zu beachten ist, dass mangelhafte oder nicht richtig passende Schutzausrüstung Ursache für Verletzungen sein kann.

34. Brillen dürfen im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport nur dann getragen werden, wenn sie aus nicht splitterbarem Material bestehen.

35. Schüler*innen, die aus verschiedensten Gründen an den Unterrichtsgegenständen Bewegung und Sport oder Schwimmen nicht teilnehmen können und diese Stunden auf Randstunden (die erste Stunde oder letzte Stunde) fallen, dürfen nicht vorher entlassen werden oder später in die Schule gebracht werden. Diese Schüler*innen werden in dieser Zeit in der Schule beaufsichtigt.

36. Schüler*innen, die sich für Freigegenstände oder unverbindliche Übungen angemeldet haben, sind verpflichtet, regelmäßig daran teilzunehmen. Bei einem Fernbleiben ist eine schriftliche Entschuldigung zu bringen.

37. Da am Nachmittag Musikschulunterricht stattfindet, können vergessene Schulsachen nicht geholt werden. 38.  Geldbeträge, die in der Schule zu bezahlen sind, werden möglichst genau abgezählt gebracht. 

39. Die Schüler*innen haben alle notwendigen Schulsachen mitzubringen und in einem ordentlichen Zustand zu erhalten. Die Erziehungsberechtigten unterstützen dabei und achten darauf, fehlende oder beschädigte Schulsachen alsbald zu ersetzen.

40. Alle Einrichtungen der Schule sind schonend zu behandeln.

41. Die Toiletten sind ordnungsgemäß zu benutzen. Es soll auf Sauberkeit geachtet werden.

 42. In unserer Schule ist uns der Umgangston zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen sehr wichtig. Das Grüßen ist unverzichtbar. Die Wörter „Bitte“ und „Danke“ und „Entschuldigung“ gehören dazu.

43. Wir legen großen Wert auf Mülltrennung und Müllvermeidung. Wir trennen: Altpapier, Biomüll, Restmüll und Plastikmüll. Wir bitten alle Eltern, die Jausen der Schüler*innen in Jausenboxen mitzugeben und wiederverschliessbare Trinkflaschen zu verwenden.

44. Es wird auch großen Wert auf eine „gesunde“ Jause gelegt.

45. Bitte keine Softdrinks (Eistee, Cola,…) mitgeben – wir sind eine Wasserschule.

46. Gefährdet ein*e Schüler*in bei Lehrausgängen oder Wandertagen aufgrund des Verhaltens sich selbst oder andere Schüler*innen, kann das Kind in Absprache mit der Schulleitung und den Erziehungsberechtigten von Ausflügen ausgeschlossen werden.

47. Eine Teilnahme an Schulveranstaltungen ist für Schüler*innen verpflichtend.

48. Die Schüler*innen müssen von der Lehrperson vor dem Gebrauch von Maschinen und Geräten auf notwendige Sicherheitsmaßnahmen aufmerksam gemacht werden. Hält sich ein*e Schüler*in nicht an die Vorschriften, wird das Kind ermahnt und bei weiterem Verstoß von diesem Unterricht ausgeschlossen.

49. Alle Ereignisse, die die Sicherheit der Schüler*innen gefährden, werden der Schulleitung gemeldet.

50. Im Katastrophenfall gibt es Maßnahmen, die eine Gefährdung der Schüler*innen verhindern sollen.

51. Bei einem Fehlverhalten eines*r Schüler*in werden folgende Erziehungsmittel angewendet: Aufforderung, Zurechtweisung, Erteilung von Aufträgen zur Erfüllung versäumter Pflichten, beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem Kind und den Erziehungsberechtigten, Verwarnung.

52. Die Gemeinde stattet die Schüler*innen jedes Schuljahr zu Schulbeginn mit einem Startpaket (Hefte, Zeichenpapier) aus. Der weitere Bedarf an Heften bzw. Schulutensilien ist von Seiten der Eltern/Erziehungsberechtigten rechtzeitig zu ergänzen oder anzukaufen. 

Es geht nicht nebeneinander und schon gar nicht gegeneinander. Es geht nur miteinander.

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Schulgasse 2
2601 Sollenau

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